Welche gesetzlichen Vorgaben muss ich beim Betrieb einer Website beachten?

 

Betreiber von Websites in Deutschland sind insbesondere verpflichtet, ein Impressum gemäß § 5 DDG und eine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO bereitzustellen sowie beim Einsatz nicht notwendiger Cookies einen Cookie-Banner gemäß § 25 TDDDG vorzusehen. Abhängig vom jeweiligen Angebot sind darüber hinaus die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die urheber- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für Inhalte zu beachten.

 

1. Impressum (Anbieterkennzeichnung)

Fast jede geschäftsmäßige Website braucht ein Impressum.

Rechtsgrundlage: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – früher § 5 TMG

Pflicht, wenn: Sie digitale Dienste geschäftsmäßig anbieten (auch ohne Gewinnabsicht, z. B. Blog mit Werbung, Freiberufler, Vereinsseite mit Mitgliederwerbung).

 

2. Datenschutzerklärung (DSGVO)

Praktisch jede Website verarbeitet personenbezogene Daten. Bereits die Protokollierung von Besucherzugriffen in Server-Logdateien, beispielsweise mit IP-Adressen, macht eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Rechtsgrundlage: Art. 13, 14 DSGVO (Informationspflichten). 

 

3. Cookie-Banner / Einwilligung (TDDDG/DSGVO)

Ein Cookie-Banner ist nicht für jede Website automatisch Pflicht, aber sobald Sie nicht technisch notwendige Cookies oder Tracking einsetzen, brauchen Sie eine aktive Einwilligung.

Rechtsgrundlage: § 25 TDDDG (früher TTDSG) + Art. 6 DSGVO. 

 

4. Barrierefreiheit (BFSG)

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Anbieter. 

Betroffen sind Websites wenn:

  • Über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern angeboten werden (z. B. Online-Shops, Buchungsportale, digitale Dienstleistungen auf Anfrage)
  • Und du kein Kleinstunternehmen bist (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz) – hier gibt es Ausnahmen. 

Pflichten für betroffene Unternehmen:

  • Website muss barrierefrei sein (Orientierung an WCAG 2.x AA)
  • Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlichen
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer bereitstellen

 

5. Urheber- und Wettbewerbsrecht (Inhalte & Haftung)

Auch wenn es kein eigenes „Website-Gesetz“ ist, müssen Sie beim Inhalt aufpassen:

  • Urheberrecht: Bilder, Texte, Videos, Icons, Fonts – nur verwenden, wenn Sie die Rechte haben (eigene Werke, Lizenz, Kauf, CC mit korrekter Namensnennung). 
  • Markenrecht: Keine fremden Logos/Marken ohne Erlaubnis nutzen.
  • Wettbewerbsrecht (UWG): Irreführende Aussagen, falsche Testberichte, versteckte Werbung (Schleichwerbung) können abgemahnt werden.
  • Haftung für Links/Inhalte: Als Betreiber bist du für eigene Inhalte voll verantwortlich; bei fremden Inhalten/Links greifen spezielle Haftungsregeln, aber du musst bei Kenntnis von Rechtsverstößen handeln. 

 

6. Zusätzliche Pflichten je nach Website-Typ

Je nach Website-Typ gelten außerdem:

  • Onlineshop: Widerrufsbelehrung, AGB, Button-Lösung, Preisangabenverordnung, Liefer- und Zahlungsbedingungen. 
  • Newsletter: Einwilligung nach DSGVO, Impressum in der Mail, Abmeldemöglichkeit.
  • Kontaktformular: Datenschutzhinweis, ggf. Einwilligung, keine unnötigen Daten abfragen.
  • Einbindung von Dritt-Diensten (Google Maps, reCAPTCHA, Social Plugins): Oft cookie-/einwilligungspflichtig, datenschutzrechtlich zu prüfen.